Bürgerhausanmietung (Kosten und Nutzungsbedingungen)

Gebührenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses Scheuren: § 1 Benutzungsgrundlagen (1) Das Bürgerhaus wird nach Absprache Interessenten zur Nutzung überlassen. Terminzusagen werden in der Reihenfolge der Anmeldung erteilt. Terminzusagen sind für beide Parteien bindend. Bei Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen sind eventuelle Schadenersatzansprüche auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises begrenzt. (2) Der Bürgerverein haftet nicht für aus … Bürgerhausanmietung (Kosten und Nutzungsbedingungen) weiterlesen